Verfahren zur Antragstellung
Momentan werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Die Antragstellung ist vsl. wieder zum Oktober 2022 möglich.
Die Antragsstellung ist verpflichtend über die Förderdatenbank des BMBF abzuwickeln:
- Registrieren Sie sich in der Förderdatenbank. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten gut auf, denn sie benötigen diese für den gesamten Förderzeitraum.
- Pflegen Sie die Daten zum Antragsteller, wenn nicht bereits vorhanden, ein.
- Gehen Sie auf „Neuer Antrag stellen“ und wählen Sie „Museum macht stark“ aus.
- Geben Sie die erforderlichen Angaben in die 6 Felder – Förderangebot, Meine Organisation, Bündnispartner, Projekte, Geplante Ausgaben, Erklärungen, Projektunterlagen – ein.
- Speichern Sie Ihre Angaben. Sie können die Eingabe jederzeit nach dem Speichern unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt weiterführen.
- Reichen Sie den Antrag fristgerecht über den Button „Antrag einreichen“ ein.
Beim Ausfüllen des Antrags ist folgendes zu beachten:
- Die beantragten Projekte nummerisch fortlaufend in der Datenbank im Projekttitel nummerieren.
- Teilprojekte gleichen Inhalts im Antrag einmalig ausführlich beschreiben. Bitte verweisen Sie im Folgenden auf diese Beschreibung.
- Angaben der Vermittlungsstunden je Teilprojekt hinzufügen.
- Geplante Ausgaben aus der Kalkulationstabelle nur als Gesamtsummen (grau hinterlegt) in die Datenbank eingeben.
- Verpflichtend sind folgende Dokumente hochzuladen: Kooperationsvereinbarung, Kalkulationstabelle(n), Zeitplan (je Teilprojekt).
- Aktuelle Information zur Coronavirus-Pandemie: Bitte senden Sie uns einen Link zu der aktuell geltenden Verordnung mit.
Danach senden Sie uns folgende Antragsunterlagen per Post (Original) zu:
- unterschriebener Antragsausdruck
- unterschriebene Kooperationsvereinbarung
- Kalkulationstabelle je Format und Teil-Projekt
- Zeitplan für die Projektdurchführung
Zeitliche Förderetappen Antrag einreichen: bis zum 28.02. oder 31.05. oder 31.10.
- ggf. Korrekturen am Antrag vornehmen (bis zwei Wochen nach Antragsfrist)
- Auswahl der Anträge durch die Jury
- ggf. Erfüllen von Auflagen der Jury
- Versand der Förderunterlagen
- Durchführungsphase / Bewilligungszeitraum
- ggf. Zwischennachweiserstellung zum 31.1. des Folgejahres
- Einreichen des Sachberichts und des Finanzabschlusses 4 Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraumes
Bewilligung
Nach Einreichen Ihres Antrags entscheidet die Jury über eine mögliche Förderung. Die Entscheidung wird Ihnen umgehend mitgeteilt. In Einzelfällen erteilt die Jury Auflagen, die nachzuarbeiten sind. Nach der positiven Juryentscheidung erhalten Sie postalisch die Bewilligungsunterlagen, die u. a. den Zuwendungsvertrag beinhalten.
Dieser Vertrag enthält u. a. Informationen zum Bewilligungszeitraum und zum Förderhöchstbetrag. Diese Angaben sind bindend. Generell ausgeschlossen sind rückwirkende Förderungen sowie der vorzeitige Projektbeginn.